Grundsteuervorschreibung 2025
Grundsteuervorschreibung 2025
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,
bei der aktuellen Vorschreibung der Grundsteuer für das Jahr 2025 hat sich leider ein Fehler in der Bezeichnung eingeschlichen. Die Vorschreibung betrifft nicht nur das 1. Quartal, sondern die gesamte Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025.
Die vorgeschriebene Summe kann selbstverständlich wie gewohnt in vier gleichen Teilbeträgen zu den angegebenen Fälligkeitsterminen entrichtet werden.
Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.